Insolvenzrecht
Eine finanzielle Schieflage ist für jeden schwierig, aber nicht immer muss sie in die Insolvenz führen.
Mit dem Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts und dem Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetz wurden am 17.12.2020 drei Gesetzesänderungen beschlossen, die für Privatpersonen, Einzelunternehmer und Unternehmen gleichermaßen wichtig sind. Natürliche Personen können nun bereits nach drei Jahren Restschuldbefreiung erlangen und sich damit schneller von einer wirtschaftlichen Krise erholen als bisher. Unternehmen, denen die Zahlungsunfähigkeit droht, soll ab 01.01.2021 die Sanierung außerhalb des Insolvenzverfahrens erheblich erleichtert werden.
In Insolvenzfragen berate ich vor allem Selbständige, Unternehmer, kleine GmbHs bis zu 30 Arbeitnehmern, Privatpersonen und alle Gläubiger.
Unernehmen und Geschäftsführer berate ich über Ihre:
- Handlungsmöglichkeiten vor und in der Krise
- Handlungspflichten, insbesondere Insolvenzantragspflichten
- Haftungsrisiken und damit etwaigen Schadensersatzforderungen des Insolvenzverwalters
Gläubiger unterstütze und vertrete ich bei:
- ausbleibenden Zahlungen des Geschäftspartners
- Anfechtung durch den Insolvenzverwalter
- Forderungsanmeldungen zur Insolvenztabelle
- der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Forderung
- Geltendmachung von Sicherheiten, wie z.B. Eigentumsvorbehalt oder Pfandrecht