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Nicht jede finanzielle Krise muss in die Insolvenz führen. Lassen Sie sich in einem ersten Schritt beraten, ob sich die Insolvenz vermeiden lässt. Lässt sich die Insolvenz nicht vermeiden, handeln Sie zügig und besonnen. Ein Insolvenzverfahren birgt neben Chancen auch Risiken. Ich unterstütze Sie gerne auf Ihrem Weg.
Seit dem 09.11.2022 sind im Insolvenzfall neue Fristen zu beachten. Die Insolvenzantragspflicht wurde für juristische Personen bei Überschuldung von 6 auf 8 Wochen verlängert. Der Prognosezeitraum wurde grundsätzlich von 12 auf 4 Monate verkürzt - solange keine Ausnahmeregelung greift. Bei der Eigenverwaltung muss sich die Finanzplanung nunmehr auf einen Zeitraum von 4 Monaten erstrecken. Gleiches gilt für die Finanzplanung im Rahmen eines Restrukturierungsverfahrens. Diese Fristen sollen vorerst bis zum 31.12.2023 Geltung behalten.
Für Privatpersonen, Einzelunternehmer als natürliche Personen besteht seit rund zwei Jahren die Möglichkeit, bereits nach drei Jahren Restschuldbefreiung zu erlangen und sich damit schneller von einer wirtschaftlichen Krise zu erholen. Von der früheren Verfahrensdauer von 6 Jahren wurde für Insolvenzanträge ab 01.10.2020 abgewichen.
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