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Nicht jede finanzielle Krise muss in die Insolvenz führen. Lassen Sie sich in einem ersten Schritt beraten, ob sich die Insolvenz vermeiden lässt. Lässt sich die Insolvenz nicht vermeiden, handeln Sie zügig und besonnen. Ein Insolvenzverfahren birgt auch Chancen. Ich unterstütze Sie gerne auf Ihrem Weg.
Durch die letzten Gesetzesänderungen haben sich für Privatpersonen, Einzelunternehmer und Unternehmen interessante Möglichkeiten aufgetan. Natürliche Personen können nun bereits nach drei Jahren Restschuldbefreiung erlangen und sich damit schneller von einer wirtschaftlichen Krise erholen als bisher. Das gilt sowohl für die Privatinsolvenz als auch für selbständige Einzelkaufleute.
Unternehmen, denen die Zahlungsunfähigkeit droht, wird mit dem neuen Restrukturierungsgesetz die Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens erheblich erleichtert.
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